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LAG Bremen, 05.07.1996 - 2 Ta 30/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenerstattung; Kausalität; Entstandene Schäden; Unzuständiges Amtsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ArbGG § 12a Abs. 1 Satz 3
Voraussetzungen der Kostenerstattungspflicht nach § 12a ArbGG
Verfahrensgang
- ArbG Bremen, 22.04.1996 - 1 Ca 1111/94
- ArbG Bremen, 22.04.1996 - 1 Ca 1111/96
- LAG Bremen, 05.07.1996 - 2 Ta 30/96
Papierfundstellen
- NZA 1997, 26
- AnwBl 1999, 240
- NZA-RR 1997, 26
Wird zitiert von ... (5)
- BAG, 01.11.2004 - 3 AZB 10/04
Prozessrecht - Kostentragungspflicht im Urteilsverfahren Erster Instanz - …
e) Schließlich wird aus der Formulierung von § 12a Abs. 1 Satz 3 ArbGG 1979, die Kosten müssten dem Beklagten "dadurch entstanden" sein, dass der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit angerufen habe, ein besonderes Kausalitätserfordernis abgeleitet (LAG Bremen 5. Juli 1996 - 2 Ta 30/96 - LAGE ArbGG 1979 § 12a Nr. 19). - LAG Köln, 28.07.2010 - 12 Ta 183/10
Kostenlast bei Verweisung an das Arbeitsgericht aus anderem Rechtsweg
Auch wurde argumentiert, aus der Formulierung von § 12 a Abs. 1 Satz 3 ArbGG , die Kosten müssten dem Beklagten "dadurch entstanden" sein, dass der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit angerufen habe, lasse sich ein besonderes Kausalitätserfordernis ableiten (LAG Bremen, Beschluss vom 05.07.1996 - 2 Ta 30/96 - NZA 1997, 26 ). - LAG Thüringen, 14.08.2000 - 8 Ta 87/00
"Kosten" i. S. d. § 12 a I 3 ArbGG
Diese Vorschrift betrifft nach ganz herrschender Meinung (vgl. Germelmann-Matthes-Prütting, ArbGG, 2. Aufl., § 12 a Rz 17 - 19, § 48 Rz 78; Wenzel in GK/ArbGG, § 12 a Rz 48 f mit umfangreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung und dem Schrifttum; zuletzt Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 08.03.1999, 9/6 Ta 651/98, MDR 99, 1144; anderer Auffassung, LAG Bremen, Beschluss vom 05.07.1996, 2 Ta 30/96, LAGE § 12 a ArbGG, Entsch. - LAG Schleswig-Holstein, 21.01.2013 - 5 Ta 197/12
Kostenfestsetzung, sofortige Beschwerde, Zurückverweisung an das Arbeitsgericht, …
Auch wurde argumentiert, aus der Formulierung von § 12 a Abs. 1 Satz 3 ArbGG, die Kosten müssten dem Beklagten "dadurch entstanden" sein, dass der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit angerufen habe, lasse sich ein besonderes Kausalitätserfordernis ableiten (LAG Bremen, Beschluss vom 05.07.1996 - 2 Ta 30/96 - NZA 1997, 26). - LAG Sachsen-Anhalt, 12.08.1998 - 3 Sa 158/97
Weiterzahlung der Vergütung aus der Vergütungsgruppe V c BAT-O statt der von da …
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